Fortsetzung von "Lage und Grenzen des Dorfes (1/2)":
 
Die Grenze von Schweinheim beginnt im Westen in der Mitte des Maines beim sog. Fachrain und zieht nordöstlich beim Aschaffenburger Seminargarten über die Miltenberger Bahn; von dort dem Bahnweg aufwärts gegen den Neuhof am Haideberg. Jenseits der Aschaffenburger Straße allda führt sie zur Rotwasserwiese, dem Selzerweg entlang in die heutige Rotwasser- und Anfänge der Gailbacher Straße; von dort östlich durch die Haibacher Eselshohle; beim ersten Querwege dort südöstlich bis zum Dreimärker am Dörrnbach. Hier dem Dörrngraben aufwärts zu den Haibacher Äckern, dann südwestlich durch den Findberggraben bis zur Gailbacher Straße. Hier durch das „Fuhrt“ zum Scheitgraben und die Gailbacher Gemarkung zum Stengertskopf, dem Höhepunkt des Berges. Von hier zieht sich die Grenze nach Osten bis zum Bremerloch, wo sich Gailbacher und Schweinheimer Gemarkung scheidet. Von hier gegen Norden bis zum Gailbacher Wiesenbach. Hier läuft die Grenze gegen Osten um den ganzen Weinberg (Walddistrikt) bis an den Dreimärker, Sodener-Gailbacher-Schweinheimer Gemarkung. Hier zieht die Grenze wieder zum Bremerloch gegen Süden; von da über den kleinen Weißberg, Geiersberggraben bis in die Rauscherwiese, dann links gegen die Sulzbacher Gemarkung bis an den Dreimärker, Sulzbacher, Sodener und Schweinheimer Grenze. Von da gegen das Farrenholz (im Volksmund Frauenholz genannt), an die „Dick“ bis an den Dreimärker am Obernauer Ebertsbrunnen. Von hier zieht sich die Grenze gegen Norden bis an den Jägersgarten und Obernauer Wald. Vom Obernauer Gemeindewald links gegen Westen, zwischen dem Obernauer Wald und Felddistrikt Hügels, Judenberg, Obernauer Feldgemarkung bis an die „Setz“; von da gegen Süden bis an den Reiterweg, dann rechts gegen Westen unterhalb der Obernauer Weinberge und der Miltenberger Eisenbahnfläche; von da bis zum Enkerrain; von hier links bis an den Aalenberg; von da bis zum Fachrain über die Eisenbahn, dann zum Main.
In dem Schweinheimer Weistum vom Jahre 1624 findet sich die Gemarkung ebenfalls beschrieben. Ein Vergleich lässt erkennen, daß die Grenze dieselbe geblieben ist. Im Norden, zum Teil auch Osten und Westen liegt das Gebiet der Stadt Aschaffenburg; südwestlich das Dorf und die Gemarkung Obernau; südlich Sulzbach a. M.; südöstlich Soden, im Osten Gailbach und Haibach, die Dörfer alle in einer Entfernung von 4—6 Km. Als merkwürdig ist zur Grenze folgendes zu bemerken: Im Westen kam das Eckert'sche — nach dem letzten Besitzer benannt auch Anderlohr'sche Mühlanwesen jenseits des Bahndammes, bis dahin Hausnummer 1 von Schweinheim, samt dem dazu gehörigen Grundbesitz 1896 durch Kauf in den Besitz der Stadt Aschaffenburg. In den Jahren 1904—1906 wurde dasselbe nach Aschaffenburg eingemeindet, eingeschult und eingepfarrt. Seit dieser Zeit besteht also an der Westgrenze diese städtische Enklave. Im Südwesten reicht die Schweinheimer Feldmarkung bis nahe an das Dorf Obernau heran, und im Südosten der Wald bis an Soden, ja im Osten sogar bis weit über das Dorf Gailbach hinaus. Im Osten ist der Elterhof erst seit dem Jahre 1818 nach Schweinheim eingemeindet. Vor dieser Zeit zog, wie auch das Weistum von 1624 besagt, die Grenze an jener Seite vom Dreimärker am Dörrenbach und von der Dümpelsmühle an den Streichwiesen hinauf an das Fuhrt. Der Weg, heute Straße, von der Dümpelsmühle bis an das Fuhrt gehörte also in das Elterhofgebiet, das selbständige Gemarkung hatte, im Übrigen aber nach Haibach gerechnet war. Im Nordosten liegt das Dorf Schweinheim unmittelbar an der Aschaffenburger Grenze — die Rotwasserstraße, sowie der Anfang der Gailbacherstraße werden darum gleich dem Selzerweg als Grenzlinien vorerst nur einseitig zu Bauplätzen benützt bleiben.