Von 1845 bis 1848

4. 5. 1845
Entlassung der Sonntagsschüler: 16 Knaben, 13 Mädchen [darunter Anna M. Syndikus* 31.1.1829 von Josef * 12.9.1779 jetzt Althol 8], [Marg. Syndikus von Heinrich, jetzt Marienstr. 3]
 
2. 11. 1845
III SL Bott will mehr Geld von der Gemeinde; er hat 87 Elementarschüler und die Zeichenschüler. Er erhält 1 1/2 Klafter Buchenscheitholz im Jahr und 10 fl im Jahr für Wohnung; er will 20 fl. im Jahr.
Neuer Schulpfleger ist Lorenz Kullmann
 
3. 5. 1846
Der bisherige Garten des I. SL neben der Kirche wird Schulgarten [Industriegarten ?] I. SL erhält als Ersatz 1 Acker im Tüncher neben der Schulwiese. Außerdem gehört ihm das Obst und die Trauben im neuen Industriegarten.
 
2. 5. 1847
In Gegenwart der Mitglieder der Lokalschule-Inspektion.
Der I. SL dahier bringt bei heutiger Sitzung vor: Es ist der k. Lokalschul-Inspektion dahier bekannt, daß ich vor 14 Tagen 90 Renitenten, die mit Entrichtung ihres sogenannten dem I. SL schuldigen Läutkornes von früheren Zeiten im Rückstande sind; einklagen mußte. Dieselben wurden exequiert, und nur 4 davon haben seitdem ihre Schuldigkeit entrichtet. Ich werde daher in die Notwendigkeit versetzt, das k. Landgericht um Verfügung der Auspfändung gegen die Restanten anzugehen, wenn ich nicht auf eine Art Hülfe erhalte. Diese Maaßregel zu ergreifen geht meinem Herzen zu nahe, denn die Restanten sind Leute, die weder Geld noch Brod oder sonstige Nahrungsmittel haben. Sie sind nicht minder, wie ich selbst, in einer verzweiflungsvollen Lage. 7 Monate des Jahres 1846/47 sind nun verflossen, und ich habe seitdem von meiner Besoldung nicht einen Kreuzer erhalten, nicht einmal mit meiner Geldbesoldung vom verflossenen Jahr 1845/46 bis ich ganz ausgeliefert. Gemeinde- und Schulpfleger, von denen ich meine Besoldung zu erhalten habe, haben keinen Kreuzer in der Kasse. Von meiner Getreidebesoldung erhalte ich während des Jahres ohnedies nichts, da sie erst Martini 1847 anfällt. Ich habe weder Getreide noch Geld zur Bezahlung der bereits gemachten Brodschuld, die sich, wie ich Vorlage des Aufzeichnungsbuches, geführt durch den Müller Joh. Eckert dahier, der mir seitdem das Brod lieferte, nachweise, auf 70 fl. beläuft. Letzterer will bezahlt sein und hat nun den ferneren Kredit aufgekündet. Soll ich nun mit meiner Familie verhungern? Da nach § 26 der Instruktion der k. Lokalschul-Inspektion dieser obliegt, für die Auslieferung aller Besoldungsbezüge des Lehrers zu sorgen, und ich also gar nicht schuldig bin meine Getreidebesoldung von den einzelnen Ortsnachbarn, deren jeder jährlich 3 Sachter zu entrichten hat, zu erheben oder heraus zu treiben, so stelle ich die Bitte, Maaßregeln zu ergreifen, die geeignet sind, meine fernere Existenz und Subsistenz zu sichern und erlaube mir, Folgendes in Vorschlag zu bringen: Da, wie ich gehört habe, die armen Leute, welche die Restanten sind, mit Speisegetreide unterstützt werden sollen, so könnte ihnen der Betrag des mir schuldigen Kornes in Abzug gebracht und mir behändigt werden, oder stehe mir die Gemeindeverwaltung dafür gut, daß mir nach der Aernte das Getreide nach dem jetzigen Preiße entweder bezahlt wird, oder ich in der Quantität des Kornes dann soviel mehr erhalte, daß ich im Vergleich des Kornpreißes nach der Aernte mit dem jetzigen Kornpreiße schadlos gehalten bin. Im letzteren Falle muß ich aber auf Bezahlung meines Geldguthabens bitten, damit ich mein Brod kaufen kann.
Die Lokalschul-Inspektion hält sich nicht für befugt, in dieser Sache, welche den ganzen Gemeindeausschuß berührt, eine deßfallsige Entscheidung zu geben und beschließt, die Petition des I. SL dahier abschriftlich dem Gemeindeausschuß mitzutheilen, und denselben innerhalb 3 Tagen zur Erklärung und Beschlußfassung aufzufordern.
2.) Die auf 19 u. 20ten angekündigten jährlichen Prüfungen der k. Dist. Schul-Insp. wurde an benannten Tagen zur großen Zufriedenheit der Schulbehörden abgehalten. Die unten bezeichneten Sonntagsschüler gegen Entrichtung von 12 Kr. entlassen: Josef Nagel, Johann Sauer, Josef Hettinger, Josef Fertig und Sebast. Büttner. Nikolaus Büttner, Franz Ridenauer, Peter Kullmann erielten ihren Entlassungsschein wegen Zahlungsunfähigkeit unentgeldlich.
Johann Schadler und Sebastian Helfrich haben noch ein jeder 12 Kr. zu zahlen.
Franz Joseph Schwind und Joh. Bachmann haben sich, da sie bei der Prüfung nicht anwesend waren und schon früher eigenmächtig aus der Sonntagsschule blieben, nach dem Beschlusse der Königl. Dist. Schulen-Inspektion sich zur besonderen Prüfung nach Sailauf zu verfügen.
Von der weiblichen Sonntagsschulpflichtigkeit wurden entlassen:
Magdalena Sommer, A.M Sindikus, A.M. Barbara Erd, Barbara Hirsch, A.M. Hesler, A.M. Kullmann, Barbara Sommer, Eva Sommer, Marg. Rickert.
Die unterstrichenen haben ihre Entlassungscheine, jedes mit 12 Kr. bezahlt.
Marg. Rickert u. Marg. Heßler stehen noch im Rückstande, sind zahlungsunfähig.
3. Für den laufenden Monat April wurden keine zahlbaren strafbaren Absenten vorgelegt. Die strafbaren Schuldbaren wurden gelegenheitlich in der Schule mit geeigneten Strafen belegt.
4. Auch Schullehrer Rücker erinnert den Gemeindepfleger an seine rückständige Besoldung und erhält den Trost, bei der nächsten Holzversteigerung ganz befriedigt zu werden.
Da nichts mehr vorgebracht wurde, so wurde das Protokoll beschlossen, vorgelesen und
unterschrieben.
Stein Pfr., Vorbeck Gdevorsth., Kullmann GdeBeauftr.,                         I.A. Schubert
 
30.10.1848
In Gegenwart der Mitglieder der Lokal-Schul-Inspektion.
1. Da bei der letzten Gem.-Wahl mehrere Deputierten abegwählt wurden, unter denen auch der zeitliche Schulpfleger ist, so ist nothwendig, aus den neu eingetretenen Gemeindebevollmächtigten einen neuen Schulpfleger zu wählen. Auf Verlangen der Deputierten wurde geloset und das Loos bestimmte den Adam Sindikus hiezu, für den, da er abwesend war, der Gemeindediener losete. Nachdem geloset war, erschien derselbe, und hievon in Kenntnis gesetzt, erklärte er, daß er zur Zeit noch Rechnung als abgekommener Kirchenpfleger zu stellen und viele Aktivausstände der Kirchenpflege noch einzutreiben habe. Dazu komme noch, daß er als Einnehmer des Zehentfixums aufgestellt sei, er könne daher die Schulpflege unmöglich übernehmen, wenigstens nicht für das gegenwärtige laufende Jahr. Sollten diese Gründe nicht berücksichtigt werden wollen, so beantrage er eine neue Verloosung, weil er und auch Nikas Staudt nicht anwesend gewesen wären. Es wurde hierauf beschlossen, die Sache auf nächste Sitzung zu verschieben.
I.A. Schubert, Buhl Stein, Pfr.
Kern, Armenpfl.,      Oberle G.Schulpfl.
Sindikus Bevollm.      Kolb Bevollm.
(Joh. Adam Syndikus * 2.8.1800 Hs.Nr. 72 (Jetzt Marienstr. 1))
(Auf der Nov.-Sitzung erklärte sich der Deputiert Schadler bereit, freiwillig die Stelle des Schulpflegers zu übernehmen)